Für Gastgeber mit Herz und Verstand
Das Gastro-Gütesiegel «Goût Mieux» steht für nachhaltigen Genuss: Hier gehen Bio, Regio, Fairtrade und Tierwohl Hand in Hand. Die Auszeichnung wurde von Gastro-Profis für Gastro-Profis entwickelt – mit gesundem Menschenverstand. Die Richtlinien sind pragmatisch und somit alltagstauglich.
Die «Goût Mieux»-Richtlinien
Die Basis für Vertrauen und Glaubwürdigkeit
«Goût Mieux» geniesst Vertrauen und hohe Glaubwürdigkeit bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Die Einhaltung der «Goût Mieux»-Richtlinien bilden die Basis der Auszeichnung.
Die Richtlinien in aller Kürze:
Mehr als die Hälfte aller Lebensmittel entsprechen den «Goût Mieux»-Richtlinien.
Mindestens 8 Getränke im Angebot (nebst Mineralwasser) entsprechen den «Goût Mieux»-Richtlinien.
Ganz sicher nie im Angebot haben «Goût Mieux»-Betriebe Lebensmittel, die aus ethischen, tier- oder umweltschützerischen Aspekten fragwürdig sind (bspw. Fleisch exotischer Tierarten, Froschschenkel, Stopfleber etc.)
Wissenswertes zu den Richtlinien
In der Stiftungsurkunde ist der Wille des Stifters (und somit der Stiftungszweck) wie folgt festgehalten: «Die Stiftung bezweckt die Förderung von natur- und tiergerechten sowie fair gehandelten Produkten in der Gastronomie.»
- Die «Goût Mieux»-Richtlinien halten fest, wie der Stiftungszweck im Alltag durch die Gastrobetriebe erfüllt und umgesetzt wird.
- Sie definieren weiter, was ein Gastro-Betrieb für den Erhalt der Auszeichnung tun muss (und was er nicht tun darf).
- Die Richtlinien bilden die Basis für die regelmässige Kontrolle. Diese ist für den Erhalt und die Weiterführung der Auszeichnung unablässig.
Für den Erlass oder Änderungen der Richtlinien ist der «Goût Mieux»-Stiftungsrat zuständig. Dieser trifft sich mehrmals pro Jahr und prüft u.a., ob die aktuellen Richtlinien noch zeitgemäss sind oder ob – aufgrund neuer Erkenntnisse oder zur besseren Umsetzbarkeit im Alltag – Anpassungen notwendig sind. Dabei wird natürlich der ursprünglich festgelegte Stiftungszweck nicht verändert.
2013 wurde die letzte grosse Richtlinien-Revision durchgeführt. Wie bereits bei den früheren Revisionen waren in diesen Prozess alle betroffenen Kreise aktiv involviert. An der Erarbeitung der aktuell geltenden Richtlinien beteiligt waren Vertreter/-innen von:
- WWF Schweiz (nicht nur, weil WWF Schweiz die Stiftung gegründet hat, sondern vor allem auch, weil dort eine sehr hohe Kompetenz bezüglich der Labelbewertung im Blick auf Nachhaltigkeit/Lebensmittel vorhanden ist)
- bio.inspecta AG (um eine umfassende und somit glaubwürdige Kontrollierbarkeit in der Praxis sicherzustellen)
- Bio-Suisse-Produzenten
- Demeter-Verband
- «Goût Mieux»-Betriebe
- sowie Kenner der Gastronomie
In der Stiftungsurkunde steht u.a. «Die Stiftung bezweckt die Förderung von natur- und tiergerechten sowie fair gehandelten Produkten in der Gastronomie. Zu diesem Zweck hält die Stiftung die verbindlichen Anforderungen an die Gastronomieanbieter fest, welche vermehrt umwelt- und tiergerechte, insbesondere biologische und fair gehandelte Produkte anbieten möchten.» – Die Auswahl der Produkte basiert somit auf dem Stiftungszweck unter Berücksichtigung verschiedener ökologischer und ethischer Kriterien.
Ohne Einschränkung erlaubt (und erwünscht) sind alle kontrollierten/zertifizierten Bio-Produkte. Sie bilden die Basis, weil Bio-Produkte höchsten Anforderungen an Nachhaltigkeit und Tierwohl gerecht werden.
Regio-Produkte sind mit Einschränkungen erlaubt, denn die Definition von Regionalität ist sehr subjektiv, und ein Regio-Produkt ist nicht per se auch nachhaltig. «Goût Mieux» erlaubt saisonale Früchte, Gemüse und Kräuter, sofern der Produzent nicht mehr als 30 km vom Gastrobetrieb entfernt oder im selben Kanton liegt.
Auch erlaubt sind gesammelte Pilze, Waldfrüchte oder Kräuter, im Weiteren Produkte aus dem betriebseigenen Garten oder Produkte aus Alpwirtschaft, aber auch ProSpecieRara-Produkte. Diese Produkte sind zugelassen, weil sie als nachhaltig eingestuft werden können, da eine extensive Nutzung der natürlichen Ressourcen so gut wie ausgeschlossen ist.
Besonders streng sind die Kriterien bei Frischfleisch und Eiern. Hier ist – nebst Bio – nur eine kleine Anzahl anderer nachhaltiger Labels zugelassen, weil die Nachfrage durch Bio-Produkte sehr gut gedeckt werden kann.
Damit der Gast beim Besuch in einem «Goût Mieux»-Betrieb jederzeit – und nicht nur während «Bio-Aktionswochen» – ein ansprechendes Angebot in nachhaltiger Qualität vorfindet, muss jeder Betrieb 10 Produkte definieren, die stets vorhanden und immer in «Goût Mieux»-Qualität verwendet werden.
Auch wenn die in «Goût Mieux»-Qualität angebotenen Getränke nicht für die Berechnung des zu erreichenden «Goût Mieux»-Anteils zählen, sind sie dennoch vorgeschrieben. Wer in einem «Goût Mieux»-Betrieb isst, darf zu Recht erwarten, dass er auch ein begleitendes, nachhaltiges Getränkeangebot findet.
Damit die Betriebe diese Vorgabe nicht einfach mit acht verschiedenen Weinen erfüllen, muss das Mindestangebot sowohl warme als auch kalte Getränke enthalten, und im Minimum zwei Getränke müssen für Kinder geeignet sein.
Um die Auszeichnung «Goût Mieux» zu erhalten, muss ein Betrieb mehr als die Hälfte seiner Lebensmittel (exkl. Getränke) gemäss den «Goût Mieux»-Richtlinien verwenden. Um dies zu belegen, muss er regelmässig alle seine Ausgaben für Lebensmittel (exkl. Getränke) deklarieren und gleichzeitig beweisen, dass mehr als die Hälfte dieser Ausgaben auf «Goût Mieux»-Produkte entfallen.
Die Getränke werden bei dieser Berechnung ausgeklammert, weil in einem «Goût Mieux»-Betrieb einerseits die Food-Angebote im Zentrum stehen. Zudem wird so verhindert, dass ein Betrieb mangelndes Engagement durch den Einkauf von ein paar teuren Getränken «wettmachen» kann.
Das Kontrollsystem
Das Kontrollsystem basiert auf zwei Säulen: Der Online-Kontrolle mittels inspectanet (einem Online-Tool der bio.inspecta AG) sowie angemeldeten, periodischen Kontrollen vor Ort. Das Kontrollsystem und dessen korrekte Umsetzung/Anwendung werden durch eine unabhängige Kontrollstelle regelmässig geprüft.
Die Richtlinien bieten die Option, sich von der Online-Kontrolle befreien zu lassen und im Gegenzug jährlich vor Ort kontrolliert zu werden.
Mit der Online-Kontrolle weist der Gastrobetrieb nach, dass mindestens 51 % seines gesamten Food-Aufwands (exkl. Getränke) aus nachhaltigen Produkten stammt (gemäss den «Goût Mieux»-Richtlinien). Dazu werden der Food-Warenaufwand und der darin enthaltene Aufwand für Produkte bequem und sicher über das einfach zu bedienende Online-Tool «inspectanet» erfasst. Dies erlaubt eine konstante Begleitung und Kontrolle.
Die Online-Angaben in inspectanet werden durch die Buchhaltungsstelle der Stiftung überprüft. Zudem haben die bio.inspecta AG und die mit den Vor-Ort-Kontrollen beauftragten Personen Zugriff auf die Daten in inspectanet.
Wie häufig ein Gastrobetrieb Daten erfasst, richtet sich nach dessen administrativer Organisation. Mindestens halbjährlich muss jeder Betrieb zwingend mit der Dateneingabe à jour sein.
Anleitung zum «inspectanet» (inkl. Tipps zur Online-Erfassung)
Vorlage für die Umsatzerfassung in Excel (befindet sich aus Sicherheitsgründen in einem ZIP-File)
Kopiervorlage für die Umsatzerfassung von Hand
Vor-Ort-Kontrollen werden angemeldet und finden direkt im Gastrobetrieb statt. Kontrolliert wird, ob sämtliche Punkte der «Goût Mieux»-Richtlinien im Betrieb eingehalten werden.
In den ersten Monaten nach Beitritt findet eine etwas umfassendere Vor-Ort-Kontrolle statt, danach folgen in unregelmässigen Abständen kurzfristig angekündigte Kontrollen (in der Regel alle 2 Jahre).
Umsetzungshilfen für den Alltag
Antworten auf die häufigsten Fragen, hilfreiche Illustrationen/Muster und vieles mehr:
Die Grundlage:
Rund um inspectanet:
- Anleitung & Tipps
- Vorlage für die Umsatzerfassung in Excel (aus Sicherheitsgründen in ZIP-File verpackt)
- Kopiervorlage für die Umsatzerfassung von Hand
Korrekte Deklaration von «Goût Mieux»:
- Word-Vorlage für die Deklaration in der Speisekarte (für Farbdruck)
- Word-Vorlage für die Deklaration in der Speisekarte (für Schwarzweissdruck)
- «Goût Mieux»-Logo in verschiedenen Versionen (ZIP-Datei)
Logo und Marke «Goût Mieux» sind rechtlich geschützt. Wie Sie das Logo korrekt verwenden, erfahren Sie im Dokument «Tipps für «Goût Mieux»-Gastrobetriebe».
Bezugsquellen:
- Bei unseren Partnerlieferanten erhalten Sie jeweils im Folgejahr eine prozentuale Rückvergütung auf Ihren gesamten Einkäufen.
Bezugsquellen
Sie suchen nach Produkten, die Sie gemäss Richtlinien in «Goût Mieux»-Qualität verwenden können? Hier finden Sie Lieferanten und können gefiltert nach Liefergebiet und Produktgruppen suchen.
Da viele Anbieter sowohl Bio- wie auch konventionelle Produkte im Angebot haben, fragen Sie bei Ihrer Bestellung gezielt nach Produkten in «Goût Mieux»-Qualität.
«Goût Mieux»-Betriebe profitieren bei unseren Partnerlieferanten von einem attraktiven Rückvergütungsmodell.
Die Partnerlieferanten sind speziell markiert und über den Filter «Partnerlieferanten» gezielt anwählbar. Die in der Lieferantendatenbank zu findenden Angaben beruhen auf Selbstdeklaration der Lieferanten und sind ohne Gewähr.
In Datenbank eintragen lassen
Sie haben Produkte im Sortiment, die den «Goût Mieux»-Richtlinien entsprechen? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich hier in die Datenbank eintragen lassen.
7524 Zuoz
«Goût Mieux»-Partnerlieferant: Umsatz-Rückvergütung zu Gunsten des «Goût Mieux»-Betriebs: 2 %
4310 Rheinfelden
«Goût Mieux»-Partnerlieferant: Umsatz-Rückvergütung zu Gunsten des «Goût Mieux»-Betriebs: 1,75 %
5608 Stetten
«Goût Mieux»-Partnerlieferant: Umsatz-Rückvergütung zu Gunsten des «Goût Mieux»-Betriebs: 2.5 %
6318 Walchwil
«Goût Mieux»-Partnerlieferant: Umsatz-Rückvergütung zu Gunsten des «Goût Mieux»-Betriebs: 1 %
8049 Zürich
«Goût Mieux»-Partnerlieferant: Umsatz-Rückvergütung zu Gunsten des «Goût Mieux»-Betriebs: 1,5 %
Kontakt
Stiftung «Goût Mieux»
Marktgasse 10
4800 Zofingen
Geschäftszeiten:
Mo – Do jeweils 8 – 12 und 13.30 – 16 Uhr
Für spezifische Anfragen schreiben Sie gern die jeweilige Ansprechpartnerin direkt per Mail an.
Fachfragen zur Umsetzung von «Goût Mieux»:
Reine Gastronomiebetriebe und/oder Betriebe im Mittelland:
Daniel Stich, ehemals langjähriger Gastgeber eines «Goût Mieux»-Restaurants
Mail
Hotelbetriebe und/oder Gastronomiebetriebe in Bergregionen:
Roland Häfliger, früherer Gastgeber im FidazerHof (seit 2002 mit «Goût Mieux» ausgezeichnet)
Mail
Das Team der «Goût Mieux»-Geschäftsstelle…
…erreichen Sie unter Tel. 062 745 00 06 – oder Sie schreiben die jeweilige Ansprechpartnerin direkt per Mail an.
Kocht…
…und geniesst leidenschaftlich gerne und sorgt auch bei «Goût Mieux» dafür, dass die «Suppe» schmackhaft am Kochen bleibt:
Dorothee Stich
Geschäftsführerin
Serviert…
…die Leistungen für «Goût Mieux»-Restaurants und ‑Partner mit Leidenschaft, Liebe und Charme:
Nicole Basler
Restaurant- und Partnerbetreuung
Sammelt…
…alle Zahlen für die Buchhaltung und die Online-Kontrolle und sorgt dafür, dass diese stets auf dem Punkt zur Verfügung stehen:
Renata Stich-Leimer
Buchhaltung und Online-Kontrolle
Mixt…
…die wundervollen Zutaten der «Goût Mieux»-Betriebe schwung- und wirkungsvoll zu Kommunikationsmitteln und ‑Massnahmen zusammen:
Bianca Braun
Werbung/Kommunikation und Onlinemedien